Es gab eine Rücklastschrift, was muss ich jetzt tun?
Gibt Ihre Bank eine Lastschriftbuchung an uns zurück, erlischt damit gleichzeitig das vorhandene SEPA-Lastschriftmandat. Die Ursache für die Rücklastschrift macht keinen Unterschied für das weitere Vorgehen.
Nach einer Rücklastschrift können wir nicht mehr automatisch von Ihrem Bankkonto abbuchen. Ihr Account wird daher nach einer Rücklastschrift zunächst automatisch auf Überweisung umgestellt. Gleichzeitig werden Sie von uns per E-Mail an die hinterlegte Kontakt-Adresse über den Vorgang informiert.
Falls von Ihrer Seite weiterhin ein Bankeinzug gewünscht ist, benötigen wir dazu im Rahmen der SEPA-Verordnung der Europäischen Union ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Hinterlegen Sie dieses bitte im Kundeninterface wie folgt:
- Wählen Sie links im Menü den Punkt “Abrechnung”.
- Wählen Sie im Menü “Abrechnung” den Unterpunkt “Zahlungsoptionen”.
- Navigieren Sie zum Unterpunkt “Zahlungsmethode” und wählen Sie “Bearbeiten”.
- Hier haben Sie nun die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zahlungsweisen zu wählen und auch Ihre aktuellen Kontodaten zu hinterlegen.
- Unter Umständen müssen Sie an dieser Stelle Ihr Geburtsdatum eingeben. Falls Sie bereits im Vorfeld den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns akzeptiert haben, ist die Eingabe des Geburtsdatums nicht mehr notwendig.
Wählen Sie hier zwischen einer bereits hinterlegten oder einer komplett neuen Bankverbindung.
Bitte überprüfen Sie die korrekte Eingabe Ihrer Kontodaten, da wir durch eine fehlerhafte Eingabe entstehende Rücklastschriftgebühren an den Kunden weitergeben. Bestätigen Sie die Änderung abschließend mit “Speichern”.
Nach dem Speichern warten Sie bitte, bis die neue Zahlungsart im Interface korrekt angezeigt wird. Bitte geben Sie Ihre Kontodaten nur einmal ein, auch wenn Sie nicht sofort eine Anpassung im Kundenkonto sehen. Die Synchronisation Ihrer Daten kann systemtechnisch bedingt bis zu einer halben Stunde dauern.
Bitte beachten Sie: Die Umstellung auf Bankeinzug erfolgt immer erst für zukünftige Rechnungen. Durch eine Rücklastschrift nicht beglichene Rechnungen können wir systemtechnisch bedingt nicht automatisch erneut einziehen. In solchen Fällen müssen die offene Rechnungssumme sowie die entstandenen Rücklastschriftgebühren einmalig per Überweisung oder Guthabenaufladung beglichen werden.