Zeitlich begrenzte Herabsetzung der Mehrwertsteuer

Zeitlich begrenzte Herabsetzung der Mehrwertsteuer

Das Wichtigste vorab: Selbstverständlich geben wir die Senkung der Mehrwertsteuer weiter und berechnen denselben Netto-Preis, wie bei der 19%-Regelung!

Die durch die Bundesregierung beschlossene Herabsetzung der Mehrwertsteuer freut sicherlich alle Verbraucher, stellt die Unternehmen aber vor technische Herausforderungen. Für uns liegt die Schwierigkeit insbesondere darin, dass wir viele Rechnungen ausstellen, die Zeiträume von mehr als einem Monat ausweisen. Vertraglich betrachtet haben wir unterschiedliche Konstellationen: mit einigen Kunden sind Netto-Preise, mit Anderen Brutto-Preise ausgemacht. Insgesamt ist es für uns als Unternehmen schwierig, innerhalb der Kürze der Zeit alle Stellen für die Berechnung anzupassen.

Domains und SSL-Zertifikate

Die Berechnung von Domains und SSL-Zertifikaten erfolgt immer mit dem zum Verlängerungsstichtag gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei beiden Produkten handelt es sich um die Vermittlung von Rechten, ähnlich einer Maklerprovision. Die eigentliche Leistung schuldet die dahinterstehende Domainvergabestelle. Hierauf haben wir technisch auch keinen Einfluss.

Server und Webhosting

Auch wenn die Berechnungsgrundlage von Servern und Webhosting in vielen Fällen jährlich erfolgt, wird die Leistung von uns monatlich erbracht. Da wir diese Produkte auch mit monatlichen Laufzeiten verkaufen, berechnen wir hier die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt eines Monatsendes.

Beispiel: Der Zeitraum beginnt am 15.07.20 und geht bis zum 14.08.20. Hier liegt das Ende im Zeitraum, für den 16% Mehrwertsteuer gelten. Beispiel: Der Zeitraum beginnt am 12.12.20 und geht bis zum 11.01.21. Hier liegt das Ende im Zeitraum, für den wieder 19% Mehrwertsteuer gelten.

Was passiert mit bereits ausgestellten Rechnungen?

Bereits ausgestellte Rechnungen waren zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung steuerlich korrekt. Auch sind diese von uns bereits bei der Finanzverwaltung mit 19% erklärt worden. Diese Rechnungen werden wir nicht mehr ändern können, da der Aufwand den Nutzen pro Kunde bei weitem übersteigt. Wir hoffen hier auf das Verständnis aller Kunden.

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03.07.2020